Pfarrgemeinderatswahl am 20. März 2022

Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und über die Verhältnisse vor Ort, über neue Aktivitäten und gute Ideen mitzubestimmen. Verantwortlich für die Organisation der Pfarrgemeinderatswahl ist der Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising
Hier können Sie Wahlergebnisse sehen
Am 20. März 2022 fanden die Pfarrgemeinderatswahlen statt.

Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. [Wahlergebnisse]

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